Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Gesamtkosten für die 24 Stunden Pflege richten sich nach dem Pflegegrad, welcher bei Eintritt der Beeinträchtigung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgelegt wird.
Ihr zu zahlender Eigenanteil wird zusätzlich und in Abhängigkeit vom Pflegegrad Ihres Angehörigen berechnet. Bitte beachten Sie hierbei, dass bei 2 pflegebedürtigen Personen in einem Haushalt sich der private Anteil verringert.
Aufgrund unseres Pflegedienstes können wir einen Teil unserer Dienstleistung über die Pflegekasse abrechnen. Die Abrechnung erfolgt über unseren Pflegedienst mit der IK-Nummer 462 821 859.
Ihr Kostenbeispiel
Pflegegrad | Punktezahl nach MDK | Pflegesachleistung in € | Betreuungs- & Entlastungsleistungen in € |
---|---|---|---|
I | 12,5 bis 27 | -/- | 125,00 |
II | 27 bis <47,5 | 689,00 | 125,00 |
III | 47,5 bis <70 | 1.298,00 | 125,00 |
IV | 70 bis < 90 | 1.612,00 | 125,00 |
V | 90 bis 100 | 1.995,00 | 125,00 |
Abrechnung erfolgt nach Sozialgesetzbuch XI (SBG XI)
Eigenanteil ist abhängig vom Pflegegrad
Pflegesachleistungen plus Betreuungs-& Entlastungsleistungen werden von der Plegekasse übernommen
Ihr Eigenanteil kann bis zu 4.000€ als haushaltsnahe Dienstleistung mit der Einkommenssteuer verrechnet werden